Fragen & Anworten

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Antworten auf oftmals gestellte Fragen geben.

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Auch gesetzlich Krankenversicherte brauchen zur Behandlung in der Facharztpraxis nicht mehr zwingend einen Überweisungsschein vorzulegen. Ausnahmen bestehen bei Hausarztverträgen oder Selektivverträgen wie dem Prosper-Netz.

Ein Überweisungsschein ihres Hausarztes unterstützt aber eine zielgerichtete Diagnostik und Therapie. Der Versicherungsnachweis erfolgt mit ihrer Gesundheitskarte, die beim ersten Kontakt in jedem Quartal vorgelegt werden muss.

  • Kassenrezept (rot): 3 Monate Gültigkeit aber davon nur 1 Monat zu Lasten der GKV abrechenbar
  • Privatrezept (blau): 3 Monate Gültigkeit
  • Empfehlungsrezept (grün): unbegrenzte Gültigkeit

Rezepte können Sie in unserer Praxis telefonisch oder per E-Mail vorbestellen und vermeiden damit Wartezeiten.

Magenspiegelung:
Keine besondere  Vorbereitung erforderlich.  Bitte möglichst Informations- und Aufklärungsblatt im Vorfeld in der Praxis abholen und am Untersuchungstag nüchtern erscheinen (letzte Nahrungsaufnahme am Vorabend möglich). Als angemeldeter  Patient erhalten Sie zwei Tage vor der Untersuchung einen Erinnerungsanruf.

Darmspiegelung:
Bitte vergessen Sie nicht die Aufklärungsunterlagen aus dem Vorgespräch und beachten Sie die Anleitung zur Darmreinigung.

Ultraschall:
Sie sollten  mindestens 4 Stunden vor der Untersuchung nichts essen. Kohlensäurefreie Getränke sind erlaubt. Bitte bringen Sie zur Untersuchung ein Handtuch mit.

Atemteste:
Vor allen Atemtesten ist eine Nüchternphase von 12 Stunden erforderlich. Bitte verzichten Sie auch auf Tabletten, Kaugummis und das Zähneputzen.

Ihr Hausarzt wird durch Befundberichte regelmäßig über ihre Behandlung unterrichtet und ist ihr erster Ansprechpartner.

Außerhalb der üblichen Praxiszeiten steht Ihnen die KV-Notfallpraxis im Klinikum Cottbus zur Verfügung. Bei längeren Schließzeiten, wie Urlaub, benennen wir einen fachärztlichen Vertreter, den Sie per Aushang, auf unserer Internetseite oder auf unserem Anrufbeantworter erfahren.

Sie verkürzen die Wartezeit erheblich, wenn ihr Hausarzt eine zielgerichtete Überweisung zu einer Untersuchung veranlasst. Sprechstundentermine erhalten vor allem Patienten mit speziellen gastroenterologischen Erkrankungen wie Hepatitis oder Colitis ulcerosa/Morbus Crohn.

Dennoch sind lange Wartezeiten, insbesondere bei der Magenspiegelung nicht zu vermeiden. Die Ursachen hierfür liegen in der unzureichenden Versorgung mit Fachärzten im südbrandenburgischen Raum. Wir vermitteln Ihnen gern Adressen anderer Kollegen. Möglicherweise hilft Ihnen auch ihre Krankenkasse einen anderen Arzt zu finden.

Unser Leistungsangebot an Privatpatienten unterscheidet sich nicht von dem an gesetzlich Krankenversicherte, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nahezu alle medizinisch sinnvollen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen berücksichtigt. Beruhend auf dem individuellen Vertragsverhältnis zwischen ihnen als Patient und unserer Praxis bemühen wir uns um eine komfortable Lösung ihrer Probleme mit zeitnaher Vergabe von Terminen.

Wir bitten aber um Verständnis, dass Wartezeiten wegen des großen Andrangs auf unsere Praxis nicht immer zu vermeiden sind.

Eine erste Früherkennungskoloskopie wird allen Frauen nach der Vollendung des 55. Lebensjahrs empfohlen.

Männer sollten sich bereits 5 Jahre früher untersuchen lassen.

Bei unauffälligem Befund und fehlenden Beschwerden reicht eine Kontrolluntersuchung nach 10 Jahren aus.

Die weitere Durchführung von Tests auf verstecktes Blut im Stuhl (iFOBT) wird nach erfolgter Koloskopie ausdrücklich nicht empfohlen, da mit vielen falsch positiven Ergebnissen zu rechnen ist.

Einzelne Krankenkassen ermöglichen auch Vorsorgekoloskopien vor dem 50. Lebensjahr. Informationen erhalten Sie hierzu bei ihrer Krankenversicherung.

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